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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Firma csp|computer service partner | Harald Kolbusch

1. Allgemeines – Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen wir in
Geschäftsbeziehung treten, mit der Maßgabe, dass der Zweck des Rechtsgeschäftes weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder
eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen Tätigkeit handelt.
c. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer und/oder Verbraucher.
d. Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Geschäftsbeziehung zwischen csp | computer service partner | Harald Kolbusch, nachfolgend zur Vereinfachung
csp genannt und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Unternehmers werden nur dann
anerkannt, wenn csp ausdrücklich deren Geltung bestätigt hat. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Unternehmers die Leistung an
den Unternehmer vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebotene Serviceleistungen beruhen auf Kostenanschlägen ohne Gewähr der Richtigkeit. Ein Vertrag
kommt dann zustande, wenn innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Annahmeerklärung des Kunden entweder
eine schriftliche Auftragsbestätigung durch csp erfolgt oder der Auftrag durch Leistung an den Kunden
angenommen wird.
3. Preise – Zahlungsbedingungen
Bei Leistung gegen Barzahlung ist der in der Rechnung ausgewiesene Betrag Zug-um-Zug gegen Übergabe der
Ware bar zu entrichten. Ist die Leistung gegen Vorkasse vereinbart, erfolgt eine Auslieferung/Leistungserbringung
nur, wenn der in der Rechnung ausgewiesene Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Erfolgt die
Leistung gegen Rechnung, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Für die Berechnung von Serviceaufträgen, Standardservice und Netzwerkservice gilt die aktuelle Preisliste.
Fahrtkosten werden gesondert aufgrund der jeweils einschlägigen Zonenpauschale berechnet. Serviceaufträge
werden auf der Grundlage der tatsächlich aufgewendeten, notwendigen und als zweckmäßig erkannten
Stunden bis zum erfolgreichen Abschluss des Servicegegenstandes abgerechnet. Dies gilt auch für Leistungen
und Mehrleistungen, deren Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages
zutage treten, wofür es hierbei keiner besonderen Mitteilung an den Auftraggeber bedarf. Im Falle von Kostenüberschreitungen
von mehr als 25% sowie im Fall der Unwirtschaftlichkeit ist jedoch das Einverständnis
des Kunden zur Fortführung der Reparatur einzuholen. Sollten Angebote für Serviceleistungen, wie z. B .
Reparaturen oder eine Begutachtung verlangt werden und deshalb eine Zerlegung des Stückes und eine
Überprüfung der Einzelteile notwendig sein, so sind die uns dadurch erwachsenden Kosten einschließlich
Demontagekosten sowie Entsendungskosten unseres Personals zu vergüten, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung
kommen sollte.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Zahlungsverzug
Wir behalten uns vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen
Bezahlung zurückzubehalten, sowie ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum Verzugszinsen gemäß § 288
BGB geltend zu machen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir
berechtigt, diesen geltend zu machen.
5. L eistung, Leistungsumfang und Leistungsort
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung/Angebot. Für Softwarelizenzen
gelten die Bestimmungen des Softwareherstellers, die in als Packungsbeilage oder innerhalb des
gekauften Softwareprogramms abgerufen werden können. Bis zur Leistungserbringung sind geringfügig
technische Änderungen/Verbesserungen gestattet. Insbesondere sind solche technischen Änderungen
zulässig, die bei Vertragsschluss noch nicht vorhersehbar waren und sich hinsichtlich des vereinbarten
Leistungsumfangs zugunsten des Kunden auswirken. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt
die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt weiter
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des
nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Hardware- und Softwareprodukte sind grundsätzlich vom Kunden am Sitz der csp im Merzig abzuholen, es
sei denn dass ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde. Falls der Kunde die Ware nicht zu der von
uns angegebenen Leistungszeit abnimmt, können wir zusätzlich zu den gesetzlich bestimmten Rechten, (a)
die Waren bis zur tatsächlichen Übergabe lagern, wodurch die Leistung als erbracht gilt und die angemessenen
Lagerkosten (einschließlich Versicherung und Transport) dem Kunden berechnen, (b) die Waren an einen
Dritten zum besten erzielbaren Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten)
den Kunden für Mindereinnahmen im Vergleich zu dem vom Kunden zu zahlenden Preis verlangen.
Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.
6. L iefer- und Leistungsfristen
Die im Angebot genannten Liefer- und Leistungsfristen sind „Circa Fristen“. Unwesentliche Überschreitungen
berechtigen nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz. Bei wesentlichen Überschreitungen der Liefer- und
Leistungsfristen ist ein Verzug der csp ausgeschlossen, wenn der Kunde oder die vom Kunden eingeschaltete
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ihre Mitwirkungspflichten (siehe Abschnitt 9) uns gegenüber
nicht rechtzeitig erfüllen. Bei nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs kann sich die Liefer- und
Leistungsfrist in angemessenem Umfang verlängern.
Wir sind berechtigt, Teil- oder Volllieferungen durchzuführen und zu verrechnen, sofern nicht einheitliche
Lieferung vereinbart ist.
7. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Wir teilen
dem Kunden den Zeitpunkt mit, von dem ab dieser über die Ware verfügen kann. Diese Mitteilung muss so
rechtzeitig erfolgen, dass der Kunde die hierzu üblicherweise notwendigen Maßnahmen treffen kann.
8. M itwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird auf unsere Anforderung alle erforderlichen technischen Daten, Spezifikationen, Anweisungen,
Konfigurationen und Inhalte mitteilen, die zu unserer Leistungserbringung notwendig sind. Sofern für
die Leistungserbringung Integrationsprodukte (Software, Hardware, etc.) des Kunden oder Dritter notwendig
sind, stellt uns der Kunde diese Integrationsprodukte einschließlich der für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen
Nutzungslizenzen unentgeltlich während der Dauer des Vertrags zur Verfügung. Darüber hinaus
erklärt sich der Kunde bereit, uns alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu mitzuteilen,
uns Zugang zu den Produkten zu gewähren sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor
Durchführung von Gewährleistungs- oder Serviceleistungen erstellt der Kunde Sicherungskopien von allen
auf dem gewarteten Gerät vorhandenen Dateien und Programmen.
9. Abnahme
Der Kunde verpflichtet sich, die zur Abnahme von Serviceleistungen erforderlichen Tests und Prüfungen
sorgfältig und umfassend innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung durchzuführen und unverzüglich
etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Geht csp innerhalb dieser Frist keine Abnahmeerklärung zu, gelten die
erbrachten Leistungen als abgenommen.
10. Eigentumsvorbehalt:
Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den
Kunden über (unbeschadet der Lieferung der Produkte und des Gefahrübergangs auf den Kunden). Bis
zum Eigentumsübergang ist der Kunde für die sichere und ordentliche Aufbewahrung und Handhabung
der gelieferten Waren verantwortlich. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Für Unternehmer gilt zusätzlich:
Der Unternehmer ist jedoch berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr gemäß den nachfolgenden
Bestimmungen weiterzuverkaufen.
Bis die Rechte und das Eigentum an den Waren auf den Unternehmer übergehen, gelten folgende Vorschriften:
Der Unternehmer soll die Produkte auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und anderen
Schaden in dem Umfang versichern, die für diesen Geschäftstyp üblich sind und tritt alle Ansprüche gegen
die Versicherung an csp ab. Wir sind berechtigt, jederzeit und ohne vorhergehende Ankündigung, sich den
Besitz an den Waren soweit wie möglich wieder zu verschaffen und diese wieder zu verkaufen falls Umstände
eintreten, die es für uns unzumutbar machen, an den angenommenen Auftrag gebunden zu bleiben, oder
falls der Unternehmer eine geschuldete Leistung aus diesem Vertrag zum Fälligkeitszeitpunkt nicht erbringt.
Zum Zwecke der Ausübung der in diesem Abschnitt gewährten Rechte erteilt der Unternehmer der csp, deren
Angestellten und/oder Erfüllungsgehilfen das Recht und das Einverständnis auf sicheren und unbegrenzten
Zugang zu den Betriebsgelände und den Geschäftsräumen des Unternehmers und dessen Erfüllungsgehilfen
während der Betriebszeiten.
Für den Verkauf der Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr gilt: Der Unternehmer verpflichtet sich, die
Waren nur unter einem verlängerten Eigentumsvorbehalt unter Anwendung dieser Bestimmungen gegenüber
dem Käufer weiterzuverkaufen. Der Unternehmer tritt an csp alle Rechte und Titel, die der Unternehmer
jetzt oder zukünftig in und an den Waren und deren Weiterverarbeitungen besitzt, in den Umfang ab, der dem
Wert der Waren entspricht und stimmt zu, alle Dokumente zu unterzeichen, und alle Maßnahmen zu ergreifen,
die notwendig sind, um die Abtretung durchzuführen. Jeder Verkauf der Waren durch den Unternehmer
erfolgt als Vertreter der csp und die Erträge aus diesem Verkauf werden Eigentum der csp und werden als
Treuhänder für csp in den Umfang verwaltet, der dem Wert der Waren entspricht. Der Unternehmer hat das
Recht, die Erträge aus dem Verkauf einzuziehen solange nicht csp dieses Recht widerruft. Wir sind zu dem
Widerruf jederzeit berechtigt.
11. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt für Verbraucher 24 Monate und für Unternehmer ein Jahr jeweils beginnend mit
Ablieferung bzw. bei Serviceleistungen mit Abnahme, soweit keine längere Gewährleistung auf der Auftragsbestätigung
vermerkt ist. Für Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung
bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft csp keine Gewährleistungspflicht.
Im Falle von Mängeln sind wir zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstands oder zur Ersatzlieferung in
angemessenem Zeitraum berechtigt. Hierzu ist uns die Untersuchung der Produkte zu ermöglichen. Soweit
Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlschlagen sind, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) zu verlangen. Bei einer nur
unerheblichen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch
kein Rücktrittsrecht zu.
Ist der Käufer Unternehmer gilt als Beschaffenheit der Ware grundsächlich nur die Produktbeschreibung
des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen
daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
12. Service
Reaktionszeiten für Serviceleistungen (z.B. Support, Schulung, etc) sind nicht vereinbart, es sei denn die
Parteien treffen schriftlich eine andere Vereinbarung. In diesem Fall können die Reaktionszeiten im Einzelfall
(z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort) variieren.
13. Haftung
Wir haften nicht für Schäden, einschließlich aber nicht beschränkt auf unmittelbare und mittelbare Schäden,
Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Kosten, Auslagen oder Schadensersatzansprüche anderer Art unabhängig
von ihrer Rechtsgrundlage, einschließlich Delikt, positiver Vertragsverletzung oder Gewährleistung, die
durch oder im Zusammenhang mit der Benutzung der Waren beim Kunden entstehen. Für die Wiederbeschaffung
von Daten haftet csp nur, wenn der Anwender die Daten gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 9 sowie
in anwendungsadäquaten Intervallen auf externen Datenträgern sichert. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen
gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Schäden, die
durch eine schuldhafte Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten der csp verursacht worden sind, die
den Hauptzweck dieses Vertrags gefährden.
Im Fall der schuldhaften Verletzung von Hauptpflichten durch csp ist die Haftung auf solche Schäden und
auf den Umfang begrenzt, den csp typischerweise auf Grundlage der uns zur Zeit des Vertragsschlusses
bekannten Umstände hätte voraussehen können. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche
gegen Angestellte und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der csp.
Die gesetzlich zwingende Haftung für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, für zugesicherte
Eigenschaften bei Gefahrübergang sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den
vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
14. Da tenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Auftragsabwicklung und leiten die für diesen Zweck erforderlichen
Daten ggf. an Dienstleister weiter. Zum Zweck der eigenen Kreditprüfung rufen wir ggf. Bonitätsinformationen
der SCHUFA, etc. ab.
15. Anwendbares Recht
Es gilt das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.
Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher
Gerichtsstand Merzig/Saar, Deutschland, vereinbart.
16. Sa lva torische Klausel / Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt
dies die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt Ansprüche aus dieser
Vereinbarung abzutreten. Von diesen AGBs abweichende Einzelvereinbarungen sowie Kündigungen bedürfen
der Schriftform.

© csp|computer service partner | Harald Kolbusch | Stand Januar 2013

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